Mittwoch, 13. Oktober 2010

Arbeitsschutz im Lager

Da man immer wieder von Unfällen in Lagern liest, möchte ich mich heute mal besonders der Sicherheit im Bereich des Lagers widmen.
Natürlich hat in erster Linie der Arbeitgeber für die Sicherheit im Lager zu sorgen, wie etwas durch Aufstellen von Warnzeichen, Brandschutzzeichen, Verbotsschilder und Rettungszeichen. So genannte aushangpflichtige Gesetze dienen dazu, die Mitarbeiter über die für sie geltenden Schutzbestimmungen in den entsprechenden Arbeitsgesetzen und Verordnungen zu informieren. Er ist ebenfalls für die Sicherheitstechnischen Anforderungen an Maschinen und Anlagen zuständig und deren ständiger Kontrolle, sowie für die Unterweisung der Arbeitnehmer.
Natürlich trägt der Arbeitnehmer ebenfalls Verantwortung, denn zwischen Gabelstaplern und Industrieregalen, Europaletten und Lagergut ist immer ein Unfallrisiko vorhanden. Da ist das Tragen von entsprechender Schutzkleidung, wie Schutzhelm, Sicherheitsschuhe ggf. auch Gehörschutz oder Schutzbrillen, das A und O. Auch das Tragen von Warnkleidung wird Lagerarbeitern stark empfohlen. Ebenfalls ist der Arbeitnehmer selbst für die Einhaltung der Vorschriften zuständig um nicht sich oder andere zu gefährden.

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